Mitgliedschaft im TSZ
Jeder, der Interesse am Tanzen hat, ist bei uns willkommen. Wir bieten kostenlose Schnupperstunden an. Einfach vorbeischauen. Unsere Trainerinnen und Trainer beraten Sie gerne. Trainieren Sie also erst einige Male kostenlos mit, ehe Sie sich für die Mitgliedschaft im TSZ entscheiden. Welche Gruppe für Sie am ehesten in Frage käme, sehen Sie auf unserer Seite Angebot.
Gut kann man auch über die Workshops einsteigen, die das TSZ regelmäßig für die verschiedenen Tänze anbietet. Die Teilnahme an einem Workshop verpflichtet nicht zur Mitgliedschaft. Nach dem Absolvieren eines Workshops ist man ohne weiteres in der Lage, in einer unserer Gruppen mit zu tanzen. Infos über die Workshops des TSZ finden Sie unter Workshops.
Mitglied im TSZ zu werden, ist nicht schwer. Einfach einen Aufnahmeantrag ausfüllen und beim Trainer oder einem Vorstandsmitglied abgeben. Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier im pdf-Format ausdrucken: Aufnahmeantrag ausdrucken (PDF, 165 KB)
Noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an ein Vorstandsmitglied!
Natürlich muss der Verein zur Deckung seiner Ausgaben Mitgliedsbeiträge erheben:
| I. Erwachsene ab 18 Jahre | Monats- beitrag |
Aufnahme- gebühr |
| aktive Teilnahme in einer Gruppe | 19,00 € | 10,00 € |
| zusätzliche Teilnahme je Gruppe | 6,00 € | |
| inaktive Mitglieder (fördernd) | 5,50 € | |
| II. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | ||
| aktive Teilnahme in einer Gruppe | 13,50 € | 5,00 € |
| zusätzliche Teilnahme je Gruppe | 6,00 € | 5,00 € |
| Geschwister: zweites Kind je Gruppe | 8,00 € | |
| Geschwister: drittes und jedes weitere Kind je Gruppe | 5,50 € | 5,00 € |
| Hierzu zählen auch Schüler, Studenten, Wehr-/Zivildienstleistende und Auszubildende bis 27 Jahre mit gültiger Bescheinigung |
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| III. Familien | ||
| Familien mit zwei Elternteilen und einem Kind | 50,00 € | |
| Familien mit zwei Elternteilen und zwei Kindern | 53,00 € | |
| Familien mit zwei Elternteilen und drei Kindern | 56,00 € | |
| Familien mit zwei Elternteilen und vier Kindern und mehr | 59,00 € | |
| Aufnahmegebühr und zusätzliche Teilnahme an einer weiteren Gruppe wie unter I. und II. |
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Zahlungshinweise:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise jeweils zum 1. des mittleren Monats (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.) per Lastschrift vom Girokonto des Mitgliedes bzw. dessen Erziehungsberechtigten abgebucht. Hierzu ist die Einzugsermächtigung auf dem Aufnahmeantrag auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein. Bankverbindung: Konto-Nr. 7777019 bei der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG (BLZ 370 623 65).
Die Kündigungsfrist beträgt für die ersten sechs Monate der Mitgliedschaft vier Wochen zum nächsten Monatsende, ab dem siebten Monat sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende.
Sie können sich die Beitragsordnung auch ausdrucken (PDF, 200 KB)
